Startseite > FAQ
Damit Sie sich gut informieren können, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im häuslichen Pflegealltag regelmäßig benötigt und laufend verbraucht werden.
Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Gesichtsmasken.
Über die CareBOX können Sie diese Pflegehilfsmittel bequem beziehen. Sie unterstützen dabei, den Pflegealltag zu erleichtern und eine hygienische Versorgung sicherzustellen – passend zur jeweiligen Pflegesituation und dem persönlichen Bedarf.
Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben pflegebedürftige Personen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad (1–5) – der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad.
Die Pflege findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen statt.
Die Pflege wird durch Angehörige (z. B. Familie, Nachbarn, Bekannte) oder durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt.
So funktioniert’s:
Wählen Sie die benötigten Pflegehilfsmittel aus und füllen Sie den Antrag online aus. Wir übermitteln Ihren Antrag an Ihre Pflegekasse und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Sobald Ihre Pflegekasse über den Antrag entschieden hat, werden Sie schriftlich informiert. Nach einer Bewilligung erhalten Sie Ihre CareBOX monatlich automatisch, ohne dass Sie erneut bestellen müssen.
Alternativ können Sie den Antrag auch per Post oder E-Mail von uns erhalten.
Die CareBOX ist für Sie i.d.R. zuzahlungsfrei. Nach einer Bewilligung übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten – bis zu 42 € pro Monat.
Die Kostenübernahme erfolgt, wenn ein Pflegegrad besteht und der individuelle Bedarf von der Pflegekasse anerkannt wurde.
Auch privatversicherte, beihilfeberechtigte oder über das Sozialamt versicherte Personen können Pflegehilfsmittel beantragen. In diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne bei der Abrechnung und beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich.
Wenn Sie im Antrag angeben, dass Sie einen Lieferantenwechsel wünschen, unterstützen wir Sie gerne bei den erforderlichen Formalitäten.
Wir begleiten Sie beim Wechselprozess und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer Pflegekasse ab, damit alles reibungslos erfolgen kann.
Sie können den Inhalt Ihrer CareBOX jederzeit flexibel anpassen.
Teilen Sie uns Ihre gewünschten Änderungen einfach mit:
oder postalisch
Wir bemühen uns, Ihre Anpassungen so schnell wie möglich umzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen – je nach Zeitpunkt der Mitteilung – unter Umständen erst im folgenden Monat berücksichtigt werden können.
Wiederverwendbare und waschbare Bettschutzeinlagen können zusätzlich als Hilfsmittel bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Pflegekasse übernimmt – je nach individueller Bedarfsermittlung – in der Regel bis zu vier Stück pro Jahr. Geben Sie im Antrag einfach an, dass Sie die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen wünschen – wir übernehmen Beantragung und gesetzliche Zuzahlung für Sie.
Wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung (z. B. ein Pflegeheim) umziehen, teilen Sie uns das bitte mit. In diesem Fall endet der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, da die Versorgung über die Einrichtung erfolgt. Wir kümmern uns anschließend um die Abmeldung Ihrer CareBOX bei der Pflegekasse.
Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine zweckgebundene Leistung der Pflegekassen.
Eine Auszahlung des Betrags ist daher nicht möglich.
Auch nicht genutzte Beträge verfallen und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.